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   OLG Frankfurt, 18.04.2016 - 6 W 13/16   

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https://dejure.org/2016,15090
OLG Frankfurt, 18.04.2016 - 6 W 13/16 (https://dejure.org/2016,15090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2016 - 6 W 13/16 (https://dejure.org/2016,15090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2016 - 6 W 13/16 (https://dejure.org/2016,15090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO, Art. 103 GG
    Unterlassungsvollstreckung: Verbot der Doppelahndung bei einheitlicher Zuwiderhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsvollstreckung: Verbot der Doppelahndung bei einheitlicher Zuwiderhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890; GG Art. 103
    Zwangsvollstreckung; Doppelahndung; Sanktionsverbrauch; Handlungseinheit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890 ; GG Art. 103
    Festsetzung von Ordnungsmitteln wegen der unterbliebenen Änderung der Widerrufsbelehrung bei mehreren Internetangeboten eines Unterlassungsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 166
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2016 - 6 W 13/16
    Das Gericht kann mehrere - auch fahrlässige - Verhaltensweisen zu einer natürlichen Handlungseinheit zusammenfassen, wenn sie auf Grund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheinen (BGH GRUR 2001, 758 [BGH 25.01.2001 - I ZR 323/98] - Trainingsvertrag; BGH GRUR 2009, 427, Tz. 13 - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn 6.4 zu § 12 UWG).

    Die hiesige Fallkonstellation weicht eindeutig von derjenigen ab, die der Entscheidung des BGH vom 18.12.2008 (GRUR 2009, 427 - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel) zugrunde lag.

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2016 - 6 W 13/16
    Das Gericht kann mehrere - auch fahrlässige - Verhaltensweisen zu einer natürlichen Handlungseinheit zusammenfassen, wenn sie auf Grund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheinen (BGH GRUR 2001, 758 [BGH 25.01.2001 - I ZR 323/98] - Trainingsvertrag; BGH GRUR 2009, 427, Tz. 13 - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn 6.4 zu § 12 UWG).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21

    Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen

    Nach einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung dürfen Einzelverstöße, die sich unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Handlungseinheit als Teilakte einer einheitlichen Zuwiderhandlung darstellen, nicht separat mit Ordnungsmitteln belegt werden, wenn diese Zuwiderhandlung bereits Gegenstand einer vorangegangenen Ordnungsmittelfestsetzung war (vgl. OLG Stuttgart, GRUR 1986, 335; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2017, 166).
  • OLG Nürnberg, 17.06.2022 - 3 W 4186/21

    Verstoß gegen Unterlassungstitel bei - nach dem äußeren Bild - Fortführung der

    Zäsurwirkung kam daher im Ergebnis lediglich der Zustellung des Ordnungsmittelbeschlusses vom 6. Oktober 2021 zu (zu dieser Zäsurwirkung Bendtsen, in: Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Auflage 2021, § 890 Rn. 50; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. April 2016, 6 W 13/16, GRUR-RR 2017, 166; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 6. Juni 1995 - 6 W 30/95 u. 6 W 38/95, NJW 1995, 2567).
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